Mobilitätstraining für
ältere Kraftfahrer

Senioren Fahrsicherheitstraining „Mobil bleiben aber sicher“ 

Die Erhaltung der Mobilität im Straßenverkehr ist eine grundlegende Erwartung aller älteren Menschen. Auch im Alter möchte jeder seine gewohnte Mobilität im gewohnten Umfeld ausüben können. 

Verkehrsteilnehmer ab 70/ 75 Jahren, zumal wenn sie wenig ständige Fahrpraxis haben, sind im Straßenverkehr stärker unfallgefährdet als jüngere. Das Erkennen der Ursachen und die dementsprechenden Gegenmaßnahmen können dazu beitragen, diese Gefährdung zu senken. 

Dazu führt die Verkehrswacht Konstanz-Hegau seniorenorientierte Fahrsicherheitstrainings für Pkw durch. 

Das Training besteht aus einem kurzen theoretischen Teil und einem fahrpraktischen Fahrsicherheitstraining. 

Ziele: 

  • Erkennen von persönlichen (körperlichen, geistigen) Einschränkungen für die Mobilität und bewerten für das eigene Verhalten als Verkehrsteilnehmer
  • Testen der eigenen Reaktionsfähigkeit
  •  Wirkung und Einsatz von im eigenen Fahrzeug verbauten Fahrassistenzsystemen als Unterstützung im Straßenverkehr
  •  Üben/vermeiden und Abwehr von Gefahrensituationen und Verbesserung der eigenen Handlungssicherheit. 

 

Zeit: Dauer 4,5 – 5 Stunden 

Fahrzeuge: Teilnehmer nehmen mit den eigenen Kfz am Training teil 

Haftung/ Versicherung: Teilnehmer nehmen auf eigenes Risiko teil und sind während des Trainings über die Verkehrswacht haftpflicht- und unfallversichert. Die teilnehmenden Fahrzeuge sind kaskoversichert. 

Wichtig: 

  1. Die Teilnahme an den Fahrsicherheitstrainings ist nur mit gültiger Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugkategorie zulässig. Mitfahren von Begleitpersonen ist möglich.
  2. Die Teilnahme an dem Fahrsicherheitstraining ist nur im gesunden Zustand zulässig. Handicaps sind, soweit für das Führen eines Fahrzeuges relevant, dem Trainer vor dem Training mitzuteilen.
  3. Sofern Sie mit einem fremden Fahrzeug (nicht auf Sie zugelassenen) an der Veranstaltung teilnehmen möchten, ist eine Einverständniserklärung des Fahrzeughalters notwendig.
  4. Das beim Training genutzte Fahrzeug muss für den Straßenverkehr zugelassen und technisch ohne Mängel sein.